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Cannabis-Plattformen in Gefahr – rechtliche Lage spitzt sich zu

Marcus Werner
Marcus Werner

Veröffentlicht am 25. Juni 2025


Aktualisiert am 11. Juli 2025


🕒 3 Min. Lesezeit


Politik
Cannabis-Plattformen in Gefahr – rechtliche Lage spitzt sich zu

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) spricht sich gegen Plattformen aus

Foto: KI

Die juristische und politische Kritik an digitalen Cannabis-Plattformen wächst. Nach einer Klage der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat das Landgericht Köln einem Apotheker untersagt, für die Plattform Cura Medics zu werben. Die Kammer wirft ihm unerlaubte Werbung für Fernbehandlungen und Arzneimittel vor.

Gleichzeitig kündigt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an, gegen die einfache Onlineverschreibung von Medizinalcannabis vorzugehen.

Gericht: Keine Werbung für Telemedizin bei Cannabis

Über die Website von Cura Medics können Nutzer Rezepte für medizinisches Cannabis beantragen. Nach Ausfüllen eines Fragebogens soll laut Plattform eine ärztliche Bewertung erfolgen – und bei Eignung erfolgt die Lieferung durch eine kooperierende Apotheke. Die AKNR sieht darin gleich mehrere Rechtsverstöße.

Die Kammer wirft dem Apotheker vor, für eine Fernbehandlung zu werben, ohne dass ein persönlicher Kontakt mit Patientinnen und Patienten stattfindet. Dies sei bei Cannabis-Verschreibungen nicht mit anerkannten medizinischen Standards vereinbar. Auch Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb von Fachkreisen sei unzulässig – vor allem, wenn bestimmte Sorten vor Rezeptausstellung auswählbar sind oder konkrete Wirkversprechen gemacht werden.

Der Apotheker bestreitet, Betreiber der Website zu sein, und verweist auf ein niederländisches Unternehmen im Impressum. Laut eigener Aussage agiert er lediglich als Kooperationspartner – wie rund 1.000 andere Apotheken. Das Gericht folgte dennoch der Argumentation der Kammer und erließ am 22. Mai eine einstweilige Verfügung gegen ihn.

Wie sieht die aktuelle Gesetzeslage bzgl. Medizinischem Cannabis aus? Wir haben dazu einen ausführlichen Ratgeber parat.

Ratgeber Gesetzeslage

Warken: Cannabis ist keine Lifestyle-Droge

Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kündigt Konsequenzen an. Gegenüber der FAZ sagt sie: „Es ist sehr einfach, online an eine Verschreibung zu kommen. Man kreuzt in einer Checkliste an, welche Beschwerden man angeblich hat, und erhält ein Onlinerezept.“

Für Warken steht fest: Medizinalcannabis sei „nicht für den normalen Konsum gedacht, sondern nur für Menschen, die es wegen schwerer Erkrankungen gesundheitlich brauchen“.

Die Ministerin kritisiert, dass der Medizinische Cannabis-Konsum ansteigt, während gleichzeitig der Zugang zu Onlineplattformen kaum kontrolliert werde. Die Bundesregierung will bis Ende 2025 evaluieren, wie sich die Teillegalisierung auswirkt – so lange will Warken für weitere Maßnahmen warten. Schon jetzt ist aber klar: Die Existenz der Cannabis-Plattformen ist in Gefahr.

Cannabis-Plattformen unter Beobachtung

Die AKNR führt bereits ein weiteres Verfahren gegen eine zweite Cannabis-Plattform. Auch hier steht die Werbung für Fernbehandlung und rezeptpflichtige Präparate ohne klassischen Arztkontakt im Fokus.

Ob Plattformen mit Sitz im Ausland tatsächlich gestoppt werden können, bleibt offen. Im Fall rezeptfreier Arzneimittel oder illegalen Marktplatzhandels sei dies der Politik bisher kaum gelungen, so die Einschätzung aus Branchenkreisen.

Fazit

Die rechtliche und politische Lage für digitale Cannabis-Plattformen spitzt sich zu. Gericht und Gesundheitsministerium stellen klar: Medizinalcannabis gehört in die Hand von Ärztinnen und Apothekern – nicht in Online-Formulare und automatisierte Versandmodelle. Die Diskussion um Sicherheit, Standards und Kommerzialisierung ist eröffnet.

Quellen

Landgericht Köln, einstweilige Verfügung vom 22. Mai 2025

Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), Presseauskunft

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, Interview mit der „Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ)


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