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Medizinalcannabis künftig nur nach persönlichem Kontakt?

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Veröffentlicht am 19. Juni 2025


Aktualisiert am 18. Juli 2025


🕒 2 Min. Lesezeit


Konferenz
Politik
Medizinalcannabis künftig nur nach persönlichem Kontakt?

Ein Arzt verschreibt rezeptpflichtiges Medizinalcannabis

Foto: istockphotos / LightFieldStudios

Gesundheitsminister der Länder schlagen Alarm: Rezeptpflichtiges Medizinalcannabis soll nur noch nach persönlichem Arztkontakt verschrieben werden dürfen. Plattformmodelle ohne direkte Konsultation geraten zunehmend in die Kritik.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer fordern eine Korrektur des Medizinalcannabisgesetzes. Zukünftig soll Medizinisches Cannabis nur nach einem persönlichen Arztgespräch verordnet werden. Die zunehmende Praxis rein digitaler Verschreibungen über Online-Plattformen gefährde aus Sicht der Länder die Patientensicherheit.

Mit der Herausnahme von Medizinalcannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und der Neuregelung im § 3 Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) ist der Versand grundsätzlich erlaubt. In der Folge haben sich zahlreiche Plattformen etabliert, über die Patientinnen und Patienten Rezepte oft allein durch Ausfüllen eines Online-Fragebogens erhalten.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) kritisiert diese Entwicklung scharf. Künftig soll eine Verschreibung nur erfolgen, wenn zuvor ein persönlicher Erstkontakt stattgefunden hat und eine ärztlich begründete Indikation vorliegt.

Großer Zuspruch für die Teil-Legalisierung von Medizinischem Cannabis. Laut einer dimap-Umfrage sind 54% der Deutsch dafür. Weitere Zahlen der Umfrage findest Du in unserem News-Beitrag.

Zur Umfrage

Bundesapothekerkammer: Rezept wird zum Bestellvorgang

Auch die Bundesapothekerkammer (BAK) fordert ein Umdenken. „Die ärztliche Entscheidung einer Arzneimitteltherapie mutiert zum reinen Bestellvorgang durch den Nutzer oder die Nutzerin“, warnt die Kammer.

Besonders kritisch sieht die BAK die Abgabe von rezeptpflichtigem Medizinalcannabis ohne intensive Beratung: „Wird Medizinalcannabis nach einer unzureichenden Kommunikation über Onlineplattformen verordnet und abgegeben, ist dies mit einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung nicht vereinbar.“

Telemedizin braucht klare Leitplanken

Die Ministerien kritisieren jedoch nicht nur die Entwicklungen rund um rezeptpflichtiges Medizinalcannabis. Grundsätzlich brauche es strengere Rahmenbedingungen für telemedizinische Modelle. Zwar biete die Telemedizin Chancen zur Entlastung im Gesundheitswesen. Doch die zunehmende Ökonomisierung über Plattformanbieter, die ärztliche Beratung zugunsten schneller Rezeptausstellung verdrängen, verfehle diesen Anspruch.

Die GMK bringt sogar eine Rückführung der Cannabisblüte ins BtMG ins Gespräch – als Notlösung, sollte die Anpassung des MedCanG nicht greifen.

Fazit

Länder und Berufsverbände stellen sich klar gegen die Kommerzialisierung Medizinischer Cannabisversorgung durch anonyme Online-Plattformen. Die Forderung nach persönlichem Erstkontakt und klaren Leitlinien für Telemedizin signalisiert einen Kurswechsel hin zu mehr Patientensicherheit – und zu einer Medizin, die sich nicht wie ein Bestellprozess anfühlen soll.


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