Cannapoli
  • Cannabissorten
  • Apotheken
  • Wissen
  • Rezeptvermittler-Check
Zurück zur Übersicht

Telemedizin – Gericht verbietet Ferndiagnosen ohne persönlichen Kontakt

Marcus Werner
Marcus Werner

Veröffentlicht am 26. Juni 2025


Aktualisiert am 26. Juni 2025


🕒 2 Min. Lesezeit


Recht
Telemedizin – Gericht verbietet Ferndiagnosen ohne persönlichen Kontakt

Urteil: Telemedizinische Ferndiagnosen ohne persönlichen Kontakt sind nicht mehr erlaubt.

Foto: KI

Ein Münchner Unternehmen darf Medizinisches Cannabis nicht länger per Online-Ferndiagnose verschreiben. Die Apothekerkammer hatte geklagt – und vor dem Landgericht München I vollumfänglich Recht bekommen.

Richter sehen Gesundheitsgefahr

Wenige Klicks, ein Fragebogen, dann das Rezept: So funktionierte das Angebot der betroffenen Firma. Die Apothekerkammer sah darin einen klaren Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Die Richter der 4. Handelskammer folgten dieser Argumentation.

Die Plattform habe eine telemedizinische Verschreibung beworben – ohne persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient. Nach Überzeugung des Gerichts widerspricht das den fachlichen Standards bei verschreibungspflichtigen Präparaten mit Suchtpotenzial.

„Gerade bei jungen Patientinnen und Patienten können solche Medikamente schon bei einmaligem Konsum Psychosen auslösen“, heißt es in der 14-seitigen Urteilsbegründung.

Die hohe Qualität – das ist der Unterschied zwischen legalem Medizinischem Cannabis und dem vom Schwarzmarkt. Erfahre mehr darüber in unserem Ratgeber.

Ratgeber Qualität

Kammer sieht Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Neben dem Werbeverbot für Fernbehandlung rügte die Apothekerkammer auch die fehlende Transparenz. Patientinnen und Patienten erfuhren vor dem Kauf nicht, welcher Arzt das Rezept ausstellt. Die Kammer sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (§ 5 UWG).

Auch die Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente gegenüber Endverbrauchern sei unzulässig, argumentierte die Kammer. Die Darstellung möglicher Wirkungen auf der Website der Plattform verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz.

Gericht verbietet Ferndiagnosen – Plattform weist Vorwürfe zurück

Das Unternehmen verteidigte sich mit dem Hinweis auf ärztliche Einzelfallprüfungen. Jeder Antrag werde individuell begutachtet, jede Verschreibung erfolge erst nach medizinischer Anamnese. Auch bei der Wahl der Apotheke seien Kundinnen und Kunden frei.

Die Richter ließen diese Argumente nicht gelten. Sie verwiesen auf die „schwerwiegende Gefahr“ einer Zweckentfremdung. Die Verkaufslogik der Plattform könne den Eindruck erwecken, es handle sich um legales Kiffen auf Rezept.

Fazit

Das Landgericht München I zieht klare Grenzen: Medizinalcannabis darf nicht wie ein Onlinedienst gehandelt werden. Der Arztkontakt bleibt Pflicht. Das Urteil stärkt die Position der Apothekerkammern – und verschärft die Debatte um digitale Verschreibungsmodelle in der Cannabistherapie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Weitere News

Ratgeber - Tipps und Wissenswertes

Bleib auf dem Laufenden

Erhalte die neuesten Updates zu Cannabis als Medizin, Anbietervergleiche und wichtige Neuigkeiten direkt in Dein Postfach.

Mit der Anmeldung akzeptierst Du unsere Datenschutzbestimmungen.

Newsletter abonnieren

Lade Fußzeile...